Grundsätzliches
Jährlich erfolgen die Ablesungen zur Erfassung der Wasser- und Stromzählerstände in jedem Garten durch ehrenamtlich beauftragte Vereinsmitglieder. Eine ordnungsgemäße Erfassung und Berechnung, der für die Jahresabrechnung notwendigen Zählerstände, setzt die Anwesenheit eines jeden Mitglieds an den dafür vorgesehenen Ableseterminen zwingend voraus. Diese Termine werden rechtzeitig in den Aushängen und auf dieser Website bekanntgegeben.
Folgende Hinweise bitten wir unbedingt zu beachten:
Verfahrenseise bei Abwesenheit
Ist an dem geplanten Ablesetag der Zugang zu den jeweiligen Zählern durch Abwesenheit des Gartenfreundes oder seiner Vertretungsperson nicht möglich, muss ein neuer Termin mit dem Gartenfreund vereinbart werden. Hierfür ist laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.03.2017 eine Aufwandsentschädigung jeweils für Wasser und Strom in Höhe von 30 € (insgesamt 60 €) zu zahlen.